Neu ist die Technische Regel TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen". Bei der TRGS 400 einigte sich der Ausschuss für Gefahrstoffe auf eine Überarbeitung.
(ak) Beide Technische Regeln, die TRGS 800 sowie die TRGS 400, wurden vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl.) 2011 Ausgabe 2 bekannt gemacht.
Die TRGS 800 gilt für Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen,
bei denen Brandgefährdungen entstehen können. Neben der Informationsermittelung und der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Brandgefahren werden darin die festzulegenden Maßnahmen sowie die Überprüfung der Wirksamkeit angesprochen.
Die "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" generell ist Thema der TRGS 400. Sie beschreibt, wie das Unternehmen Informationen ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellen kann. Dabei werden auch die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen eingebunden.
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