Die neuen Technischen Regeln betreffen ortsbewegliche Druckgeräte und Tätigkeiten mit Gasen.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat neue Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. für Gefahrstoffe (TRGS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 41-42/2013 auf Seite 802 bzw. 814 bekannt gemacht. Sie stehen auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung.
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