Die Technische Regel für Gefahrstoffe über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen gilt nicht mehr.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen“ vom 11. Oktober 2011 (GMBl 2011 S. 831) aufgehoben. Dies geschieht mit der Bekanntmachung vom 6. Juli 2017 (GMBl 2017 S. 525).
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