Die Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt die Gefährdung durch Hautkontakt.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ bekannt gemacht (GMBl 2022 S. 895). Sie gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen. Eine Gefährdung durch Hautkontakt liegt u.a. vor bei Feuchtarbeit oder bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen.
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