TRGS 610 überarbeitet

Ersatzstoffe und -verfahren nach der Technischen Regel 610 machen Arbeiten mit stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen sicherer.

(ak) Die Technische Regel für Gefahrstoffe "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich" (TRGS 610) ist vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) überarbeitet worden. Die Bekanntgabe erfolgte im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl.) 2011 Ausgabe 8.

 

Die TRGS 610 erläutert die Möglichkeiten zur Substitution von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich im Hochbau. Damit sollen Gefährdungen bei der Arbeit mit Gefahrstoffen beseitigt oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden.

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