Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat die Technische Regel für Gefahrstoffe 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900) abgeändert. Berichtigt wurden zudem die TRGS 200 und 401.
(ak) Die Technische Regel für Gefahrstoffe 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900) ist im Februar 2010 geändert und ergänzt worden. Dies betrifft die Einträge für Glutaral, Acetaldehyd, Cyanamid und 1,3 Dioxalan.
In der TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" wurde Nr. 10 Abs. 2 berichtigt.
Eine Berichtigung erfolgte auch in der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen": In Spalte 1, Zeile 12 wurde in der Tabelle der Anlage 9 die Eintragung "R 47" gestrichen. Die Bekanntgabe der Änderungen von TRGS 200, 401 und 900 erfolgte im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesregierung und der Bundesministerien 2010 Nr. 5-6 Seite 111 vom 4. Februar 2010.
Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der TRGS 900 bekannt gegeben. Ihre Einhaltung dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten vor einer Gefährdung durch das Einatmen von Stoffen.
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