Das „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ wurde weiter an die CLP-Verordnung und GefStoffV angepasst.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die aktualisierte Fassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905 vom 14. März 2016 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2016 S. 378 bekannt gemacht. Sie trägt den neuen Titel „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“.
Die neue Ausgabe der vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen TRGS 905 ersetzt die Fassung vom 11. März 2014 mit dem bisherigen Titel „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ (GMBl 2014 S. 510).
Die Texte der neuen TRGS 905 wurden weiter an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und an die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angepasst. Die Liste wurde nach CLP-Verordnung bereinigt bzw. angepasst. Arsenige Säure ist nun wieder enthalten – in der CLP-Verordnung ist nur Arsensäure eingestuft.
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