Das BMAS hat fünf TRGS und eine TRBS neu gefasst, geändert bzw. berichtigt.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) mit Datum vom 7. bzw. 9. September 2020 neu gefasst, geändert bzw. berichtigt (GMBl 2020 S. 807, 815 bzw. 817):
Die TRGS und TRBS stehen auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung.
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