In der Verordnung (EU) 2021/1297 zur Beschränkung von perfluorierten Carbonsäuren ändert sich ein Datum
Mit Datum vom 10. März 2022 ist die Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/1297 der Kommission vom 4. August 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich perfluorierter Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14-PFCA), ihrer Salze und C9-C14-PFCA-verwandter Stoffe bekannt gemacht worden (ABl. 2022 L 83 S. 64).
Neben einer redaktionellen Änderung wurde ein Datum auf Seite 33 in Absatz 10 der Tabelle im Anhang korrigiert. Anstatt
„Ab dem 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert (…) 100 ppb“
muss es heißen
„Ab dem 26. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert (…) 100 ppb“.
Die Verordnung (EU) 2021/1297 ist am 25. August 2021 in Kraft getreten.
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