BMAS macht Neufassung der TRGS 725 und eine Korrektur zur TRGS 401 bekannt
(ur) Mit Datum vom 5. April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Neufassung der Technischen Regel (TRGS) 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 727).
Diese TRGS beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Zuverlässigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (Ex-Einrichtungen) als Bestandteil von Explosionsschutzmaßnahmen nach
sowie die Anforderungen zur Erreichung der erforderlichen Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen). Diese TRGS gilt sowohl für einfache als auch für komplexe Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.
Die Bewertung der Eignung und Funktionsfähigkeit technischer Maßnahmen sowie die Eignung organisatorischer Maßnahmen erfolgt nach TRGS 722 bis TRGS 724 und ist nicht Bestandteil dieser TRGS.
Weiter hat das BMAS mit Datum vom 5. Mai 2023 eine Korrektur zur TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 742).
In Anhang 6 muss es in zwei Kästen des Schaubilds statt „Anhang 1“ heißen „Anhang 2“.
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