Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von weiteren quecksilberhaltigen Produkten in der EU verboten
(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2049 vom 14. Juli 2023 wird die Verordnung (EU) 2017/852 geändert. Dies betrifft mit Quecksilber versetzte Produkte, die einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterliegen (ABl. 2023 L 236 S. 21).
Ab dem 31. Dezember 2025 wird dann die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung verboten für
Zudem werden weitere mit Quecksilber versetzte Produkte, welche den Einträgen 10 und 11 des Anhangs II Teil A der Verordnung angefügt werden, ab dem 31. Dezember 2025 verboten.
Die Verordnung tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft.
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