Der im Rahmen von REACH vorgelegte Beschränkungsvorschlag zu Bisphenol A und Bisphenolen muss überarbeitet werden
(ur) Nach Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt im Juni dieses Jahres wird der Beschränkungsvorschlag aufgrund der Rückmeldungen zeitweise zurückgenommen. Basierend auf den eingereichten Informationen sind die zuständigen deutschen Behörden zu dem Schluss gekommen, dass eine Überarbeitung des Dossiers in einem Maße notwendig ist, welches das Mandat des derzeit laufenden Prüfprozesses durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) übersteigt. Dies gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt.
Der Beschränkungsvorschlag wurde daher zunächst zurückgezogen, um diese umfassende Überarbeitung zu ermöglichen. Eine erneute Einreichung des überarbeiteten Vorschlags (einschließlich Konsultation) wird über das Verzeichnis der Absichtserklärungen der ECHA angekündigt werden.
Hintergrund
Am 7. Oktober 2022 reichte die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) als zuständige deutsche Behörde für die Umsetzung der REACH-Verordnung ein Dossier mit einem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt bei der ECHA ein. Dieses Dossier erarbeiteten BfC und Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam.
Der Umfang des Beschränkungsvorschlags adressiert die endokrin schädigenden Eigenschaften fünf verschiedener Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) für Umweltorganismen. Das Dossier enthält als zentrales Element einen Vorschlag zur Verringerung der Gesamtemissionen in die Umwelt aus den vielfältigen Verwendungen von Gemischen oder Erzeugnissen, die diese Bisphenole enthalten.
Basierend auf Annahmen zum Freisetzungspotenzial werden in dem Vorschlag Verwendungen von Bisphenolen, in denen diese Stoffe chemisch ungebunden vorliegen, und solche, in denen die Bisphenole chemisch fest an eine Matrix gebunden sind, unterschiedlich adressiert. Dies und spezielle Regelungen für Verwendungen mit angenommenem geringem Freisetzungspotenzial zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Beschränkungsvorschlags bedingen eine mehrstufige, komplexe Logik der vorgeschlagenen Beschränkung.
Die Konformität des eingereichten Dossiers wurde im Dezember 2022 von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA bestätigt und am 21. Dezember 2022 startete die öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag.
Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zum Dossier, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 vorgenommen worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten Bisphenole eingegangen. Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig und hilfreich ist, um die Ziele der Beschränkung bestmöglich zu erreichen.
Der überarbeitete Beschränkungsvorschlag wird voraussichtlich auch Elemente enthalten, die bisher nicht bzw. nicht ausreichend von allen Interessenvertretern kommentiert werden konnten.
Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.
BfC und UBA planen eine Neueinreichung des überarbeiteten Dossiers bei der ECHA unter Berücksichtigung sämtlicher eingereichter Informationen und einer Neuausrichtung des Umfangs, so dass zu dem aktualisierten Stand eine erneute Befassung der wissenschaftlichen Ausschüsse und eine öffentliche Kommentierung stattfinden kann. Deshalb hat die BfC die ECHA am 21. August 2023 über diese Pläne unterrichtet und das Bisphenol-Beschränkungsdossier bis auf Weiteres zurückgezogen.
Eine Neueinreichung wird wieder über das Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions) der ECHA angekündigt werden, sobald der Zeitplan für die Neueinreichung finalisiert ist.
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