Acht Stoffe wurden neu in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen.
(uf) Stoffe, die im Anhang XIV der Reach-Verordnung aufgeführt werden, brauchen eine Zulassung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), bevor sie in den Verkehr gebracht und verwendet werden.
Folgende Stoffe wurden jetzt in der Liste ergänzt (CAS-Nr. in Klammern):
Für diese Einträge gibt es Fristen für das Einreichen der Zulassungsanträge bei der ECHA.
Die Änderungen wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 125/2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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