Amtliche deutsche Übersetzung der redaktionellen Korrekturen der englischsprachigen Korrekturen zum IMDG-Code veröffentlicht
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 39-18 (VkBl. 2018, S. 847 mit Beilage B 8185) bekannt gemacht.
Die Korrekturen vom 31. Juli 2020 (VkBl. 2020 S. 529) sind überwiegend redaktioneller Natur und betreffen fast alle sieben Teile sowie Anhang A und B des Regelwerks. Am umfangreichsten fallen die Änderungen für die Gefahrgutliste (Kapitel 3.2) aus.
Die Änderungen basieren überwiegend auf Korrekturen zum englischen IMDG-Code, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Dezember 2019 veröffentlicht worden sind. Das Amdt. 39-18 des IMDG-Codes ist seit Anfang dieses Jahres verpflichtend anzuwenden.
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