EmS-Leitfaden angepasst und konsolidiert

Die überarbeiteten Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, berücksichtigen nun das Amdt. 42-24 des IMDG-Codes.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den „EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ mit Datum vom 2. Januar 2025 bekannt gemacht (VkBl. 2025 S. 22 und Sonderdruck B 8186). Die Neufassung ersetzt den EmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. September 2021 (VkBl. 2021 S. 965), geändert durch die Bekanntmachung vom 6. März 2024 (VkBl. 2024 S. 286).

Diese Ausgabe ist die amtliche Übersetzung des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) herausgegebenen Leitfadens (IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1588/Rev.3). In den Unfallmerkblättern (Emergency Schedules – EmS) sind nun die Änderungen des IMDG-Codes durch das Amendment 42-24 berücksichtigt (u.a. die neuen UN-Nummern 3551 bis 3560), das ab 1. Januar 2026 verbindlich anzuwenden ist, aber bereits seit Anfang 2025 freiwillig angewendet werden darf.

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