IBC-Code geändert

Die BG Verkehr hat die Entschließung MSC.526(106) der IMO in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat die Entschließung MSC.526(106) vom 10. November 2022 des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit Datum vom 20. März 2025 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2025 S. 190). Damit wird der Internationale Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) in der jeweils geltenden Fassung geändert.

Die Änderungen betreffen die „Vorschriften über die Erhaltung der Schwimmfähigkeit“ in Abschn. 2.9 des Kap. 2 „Schwimmfähigkeit des Schiffes im Leckfall und Anordnung der Ladetanks“. Hier wird der Abs. 2.9.2.1 durch einen neuen Wortlaut ersetzt.

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