Arbeiten an Laderampen

Der BGL e.V. gibt Empfehlungen für faires Verhalten an Be- und Entladestellen.

(ak) "Unhaltbare Zustände" an vielen Handels-, aber auch Industriestandorten, haben den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. veranlasst, seinen Mitgliedern eine "Verhaltensempfehlung für einen fairen Umgang der Beteiligten an Be- und Entladestellen (Handelsrampen)" zur Verfügung zu stellen.

 

 

Sie enthalten unter anderem den Hinweis, dass Vereinbarungen zum Abfertigungsvorgang beim Warenempfänger bereits in den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber zu regeln sind, in der Regel also mit dem Warenversender oder dem Spediteur. Dies betrifft auch die Mitarbeit des Fahrers beim Entladen oder die Vergütung von Standzeiten.

 

Für den persönlichen Umgang zwischen Rampenpersonal und Fahrer mahnt der BGL zudem angemessene Formen an und fordert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Dazu gehören zum Beispiel sozialverträgliche Aufenthaltsmöglichkeiten und der ungehinderte Zugang zu sanitären Einrichtungen für die Fahrer.

 

Probleme bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie den nach Angaben des BGL vielfach sozial unverträglichen Arbeitsbedingungen an den Rampen waren zunächst im Rahmen eines intensiven Meinungsaustauschs mit Vertretern des Handels erörtert worden. Mangels Mandat konnten sich die Vertreter des Handels jedoch letztlich nicht am Entwurf eines gemeinsamen Verhaltenskodex an Handelsrampen beteiligen. Deshalb stellte der BGL seinen Mitgliedern die in den Arbeitskreisen ausgearbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rampensituation nun "einseitig" zur Verfügung. Um weitere Verbesserungen der Rampensituation zu erreichen, appellierte der Verband an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die weitere Diskussion mit dem Handel zu moderieren.

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