BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Aktualisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Datum vom 29.01.2021 (GMBl 2021 S. 227) bekannt gemacht.
Mit der Aktualisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sollen die Aufgaben der beteiligten Kreise und Stellen klarer gefasst werden. Die bisher enthaltenen Beschreibungen konkreter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz sind gestrichen, um Doppelregelungen zu vermeiden.
Die Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel soll insbesondere der erweiterten Schutzformel „AHA+L“ Rechnung tragen, so dass der Abschnitt „Lüftung“ der Regel überarbeitet und darüber hinaus klarstellende sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden.
Grundlegende Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes werden weiterhin in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beschrieben und durch branchenspezifische Praxishilfen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung untersetzt. Auch die von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden zur Verfügung gestellten Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz können weiterhin herangezogen werden.
Ziel der Aktualisierung ist es, die beiden zentralen Regelwerke zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem SARS-CoV-2-Coronavirus insgesamt noch klarer zu fassen und besser aufeinander abzustimmen.
Eine Übersicht branchenspezifischer Konkretisierungen sowie weitere Praxishilfen der Unfallversicherungsträger stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Homepage zur Verfügung. Eine Übersicht der Informationen der Arbeitsschutzbehörden der Länder zum betrieblichen Infektionsschutz enthält die Homepage des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).
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