ArbmittV soll BetrSichV ersetzen

Das BMAS will die Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestalten.

(mih) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit ihrem Erlass 2002 im Wesentlichen unverändert ist, soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neu gefasst werden. Ziele sind:

  • inzwischen bekannt gewordene rechtliche und fachliche Mängel beseitigen,
  • EU-Recht besser umsetzen,
  • Standard- und Bürokratiekosten abbauen,
  • Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln beseitigen,
  • Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften verbessern und
  • die Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber verbessern.

Insgesamt wird die neue Verordnung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestaltet. Um die Neuerung zu betonen, erhält die Verordnung den neuen, zutreffenderen Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV)“.

Unter anderem ist geplant, das Ex-Schutz-Dokument von der BetrSichV/ArbmittV in die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu verschieben. Von den vorgesehenen Änderungen bezüglich Erlaubnis und Prüfungen wären zum Beispiel auch Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C und einer Lagermenge > 10.000 Liter in ortsbeweglichen oder ortsfesten Behältern sowie Anlagen in explosionsgefährdetem Bereich betroffen.

Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden.

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