Leitlinien sollen die Akteure der Chemikalien-Lieferkette und die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Verordnung (EU) 2019/1148 umzusetzen.
(mih) Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe veröffentlicht (ABl. vom 24. Juni 2020 C 210 S. 1). Sie sollen die Akteure der Chemikalien-Lieferkette und die zuständigen Behörden dabei unterstützen, ihre Pflichten zu erfüllen, und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, Wirtschaftsteilnehmern und Online-Marktplätzen erleichtern.
Bestimmte Chemikalien können missbraucht werden, um unerlaubt Explosivstoffe herzustellen. Somit besteht die Gefahr, dass Terroristen und andere Straftäter versuchen, die dafür erforderlichen Ausgangsstoffe auf dem freien Markt zu erwerben oder solche Stoffe, die eigentlich für rechtmäßige Verwendungszwecke bestimmt sind, abzuzweigen. In der Verordnung (EU) 2019/1148 werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die missbraucht werden könnten, um Explosivstoffe unrechtmäßig herzustellen; die Verordnung zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit einzuschränken und die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
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