Die Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung bietet Erleichterungen, wenn Unternehmen den Einsatzbrennstoff wegen eines möglichen Mangels an Gas zu leichtem Heizöl wechseln.
(mih) Im BGBl. 2022 I S. 1812 ist die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung) (BG-V)“ vom 19. Oktober 2022 bekannt gemacht worden.
Wegen eines möglichen Mangels an Gas (nicht wassergefährdend) wechseln Unternehmen ggf. den Einsatzbrennstoff zu leichtem Heizöl (WGK 2). Die BG-V bietet hier Erleichterungen und Beschleunigungen durch befristete Abweichungen von den Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an. Die auf zwei Jahre befristete BG-V, die am 26. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, gilt
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