Begaste Container: Mitarbeiter besser schützen

Die EU-OSHA hat bei den Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Öffnen begaster Container speziell in Häfen erhebliche Lücken identifiziert.

(mih) Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat untersucht, welchen Gefahren Arbeitnehmer ausgesetzt sind, wenn sie begaste Schiffscontainer öffnen. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Präventivmaßnahmen erhebliche Lücken vorhanden sind. Zudem sind darin Empfehlungen enthalten, um Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern zu minimieren.

Jahr für Jahr werden laut EU-OSHA weltweit rund 600 Mio. Frachtcontainer verschifft. Oftmals würden darin Pestizide eingesetzt, um Schäden an den beförderten Waren vorzubeugen. Die verwendeten Stoffe, wie Phosphin, Methylbromid und Formaldehyd, sind toxisch oder reizend. Hafenmitarbeiter, die solche Container z.B. für Zollinspektionen öffnen, können diesen schädlichen Stoffen ausgesetzt sein. Wie der Bericht zeigt, sei dieses Problem bisher unterschätzt worden. Trotz des Belastungspotenzials gebe es bisher nur selten standardmäßig Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten.

Die in der Studie u.a. identifizierten Probleme sind:

  • Begaste Container werden fast nie als begast gekennzeichnet.
  • Die Sicherheitsmaßnahmen beim Öffnen und Entladen der begasten Container sind unzureichend.
  • Es wird keine angemessene Gefährdungsbeurteilung vorgenommen.
  • Es gibt kein klares, standardisiertes Screening-Protokoll, um die Container auf Begasungsmittelrückstände zu prüfen.
  • Gesundheitsschädigungen werden kaum erfasst.

In dem Bericht genannte Präventivmaßnahmen, Strategien und Empfehlungen:

  • Öffnen von Containern erst nach einer Gefährdungsbeurteilung und Freigabe,
  • geeignete Überwachungsgeräte und standardisierte Prüfverfahren für begaste Container einführen,
  • Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung begaster Container durchsetzen, wobei eine einheitliche Herangehensweise in allen europäischen Häfen notwendig ist,
  • Container markieren, die ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer darstellen,
  • Standardverfahren für die Entgasung (Luftaustausch) und die Lüftung begaster Container erarbeiten und umsetzen,
  • Informationsmaterial mit Leitlinien zu persönlicher Schutzausrüstung und Gefährdungsbeurteilung verbreiten.

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