Das BMAS hat die TRBS 1001 und 1111 und die BekBS 1114 – nun EmpfBS 1114 – in neuer Fassung veröffentlicht.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in neuer Fassung bekannt gemacht, die im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisieren:
Zudem hat das BMAS die Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) veröffentlicht – Bekanntmachung vom 26. März 2018 (GMBl 2018 S. 412): Sie ersetzt die Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114, Ausgabe März 2015 (GMBl 2015 S. 331, korrigiert GMBl 2015 S. 542).
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