Betriebssicherheit im Fokus

Das BMAS hat die TRBS 1115 Teil 1 und die TRBS 1116 bekannt gemacht. Die EmpfBS 1115 wurde aufgehoben.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 24. November 2022 bzw. 6. Februar 2023 zwei Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) bekannt gemacht und eine Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) aufgehoben:

  • TRBS 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen [MSR-Einrichtungen]“ (GMBl 2023 S. 522)
    Diese TRBS konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Hinblick auf die Ermittlung und Festlegung erforderlicher Cybersicherheitsmaßnahmen für die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage eingesetzt werden.
  • TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ (GMBl 2023 S. 532)
    Diese TRBS konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die
    • Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden,
    • Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und
    • Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  • Aufhebung der EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen“ (GMBl 2023 S. 522)

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