Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in dieser Fassung gilt seit 2. Mai.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 17. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 1274 bekannt gemacht. Diese Fassung des „Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) gilt seit 2. Mai dieses Jahres.
Die Vorschriften des BImSchG gelten unter anderem für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brenn- und Treibstoffen sowie im Gesetz genannten Stoffen und Erzeugnissen aus Stoffen.
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