Biozide: aktuelle Regelungen im Überblick

Ein Broschüre informiert darüber, was beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von Biozidprodukten zu beachten ist.

(mih) Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Verband Chemiehandel (VCH) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben gemeinsam eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die einen Überblick über die aktuellen Regelungen in Zusammenhang mit Bioziden bietet.

Seit 1. September vergangenen Jahres ist die neue europäische Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167, S. 1) in Kraft; sie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 334/2014 vom 11. März 2014 (ABl. L 103, S. 22) zwischenzeitlich noch einmal geändert. Die Biozidprodukte-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige Richtlinie 98/8 vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123, S. 1).

Die neuen Verordnungen regeln das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie von Waren, die mit Biozidprodukten behandelt sind. So ist u.a festgeschrieben, dass entsprechende Wirkstoffe grundsätzlich vor ihrer Bereitstellung und Verwendung zugelassen werden müssen. Außerdem wurden spezielle Anforderungen formuliert, wie entsprechende Produkte zu kennzeichnen und zu bewerben sind. Darüber hinaus sind neue Zulassungsverfahren und die jeweiligen Übergangsregelungen und Ausnahmen zu beachten, etwa bei Kosmetika und Waschmitteln.

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