Umsetzung von EU-Vorgaben für Farben und Lacke hinkt hinterher.
(fu) Die Europäische Kommission hat Deutschland erneut ermahnt, mitzuteilen, wie EU-weite Vorgaben über die Verwendung von organischen Lösungsmitteln in Farben und Lacken in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Das EU-Recht schreibt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vor, die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken zu begrenzen. Deutschland ist einer ersten Aufforderung nicht nachgekommen, die Kommission über die nationale Umsetzung zu informieren. Daher hat die Kommission jetzt eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt. Dies ist der zweite Schritt im insgesamt dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, zufriedenstellend zu antworten. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ebenfalls ermahnt wurden in dieser Sache Österreich und Italien.
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