Die DGUV hat in ihrer Information 208-051 zusammengestellt, welche Gefährdungsmöglichkeiten und Gesundheitsrisiken bei diesen Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.
(mih) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Information 208-051 „Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern“ als Ausgabe Juli 2017 veröffentlicht. Darin sind unabhängig vom Transportweg die Gefahren behandelt, die für Beschäftigte sowie andere Personen entstehen können, wenn sie Frachtcontainer öffnen und/oder entladen. Tätigkeiten bei der Kontrolle von Frachtcontainern, z.B. durch Behörden, sind eingeschlossen.
Da heutzutage etwa 90 % des globalen Güterverkehrs mithilfe von Frachtcontainern erfolgt – allein in den deutschen Seehäfen werden derzeit jährlich rund 15 Mio. TEU umgeschlagen –, ist das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern, z.B. bei Kontrollen oder zum Umschlagen der Waren, mit vielfältigen Gefährdungsmöglichkeiten und Gesundheitsrisiken für den Menschen verbunden. Die Gefährdungen können u.a. von gesundheitsgefährlichen Gasen und Dämpfen oder von Schimmelpilzen ausgehen, welche die Atemwege belasten; darüber hinaus bestehen vielfältige Unfallgefahren, z.B. durch herabfallendes oder umstürzendes Ladegut.
Gefahren, die sich durch geladene gefährliche Güter ergeben, fallen zwar nicht unter den Anwendungsbereich dieser DGUV Information. Angaben zu Gefahren durch Begasungsmittel, die in Containern eingesetzt werden, um die Verbreitung von Schadorganismen beim globalen Transport zu verhindern, nehmen jedoch einen relativ breiten Raum ein.
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