In geschlossenen Räumen vermindert regelmäßiges Lüften das Risiko einer Ansteckung
(ur) Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies sei notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Grund: Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus und verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren, schreibt das IRK in einer Stellungnahme.
Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft geschieht.
Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden.
Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an.
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