Die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste enthält 85 Änderungen und Neuaufnahmen
(ur) Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am 3. Juli 2023 die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben. Die knapp 300 Seiten umfassende MAK- und BAT-Werte-Liste 2023 enthält 85 Änderungen und Neuaufnahmen.
Die neuen Grenzwert- oder Einstufungsvorschläge sind in den Änderungen und Neuaufnahmen der Liste (Anhang Seite I - blaue Seiten -) detailliert aufgeführt. Weiter sind im Anhang XIII (Überprüfung von Stoffen: Ankündigungsliste) die aktuell diskutierten Änderungen bzw. Ergänzungen von MAK-Werten und Einstufungen sowie Beurteilungswerten in biologischem Material für die Liste 2024 zu finden.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder das werdende Kind in der Schwangerschaft schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte, BAT-Werte). In der Liste finden sich weiterhin Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den sogenannten Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Stoffaufnahme über die Atmung ergeben würde.
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2023 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Neue Methoden zur Ableitung von Grenzwerten
Im April 2023 veröffentlichte die Kommission eine Stellungnahme zu „New Approach Methods (NAMs) in der wissenschaftsbasierten Ableitung von Grenzwerten – derzeitige und zukünftige Rolle“. Der Begriff „New Approach Methods“ wird im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Chemikalien auf europäischer und internationaler Ebene verwendet. Er umfasst unterschiedliche methodische Ansätze, neben Untersuchungen an Zellkulturen etwa Datenintegrations- und Modellierungsansätze. Damit bieten die NAMs auch eine Chance, die Anzahl von tierexperimentellen Ansätzen zu reduzieren und vorhandene Datensätze systematischer als bisher zu nutzen.
Die Kommission betonte in ihrer Stellungnahme, dass die zunehmende Nutzung von NAMs einen wichtigen Beitrag zum 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) in der Forschung leiste und die Risikobewertung in Kombination mit klassischen toxikologischen Ansätzen erheblich und sinnvoll erweitert werden könne. Zugleich verwies sie darauf, dass noch viel Forschung bezüglich der Validierung und der wissenschaftlichen Bewertung von Möglichkeiten und Limitierungen von NAMs notwendig sei, bevor auf tierexperimentelle Forschungsansätze zur quantitativen Risikobewertung als Voraussetzung für die Ableitung von Grenzwerten verzichtet werden könne.
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