Insgesamt 19 Wirkstoffe haben das Prüfprogramm für Altbiozide nicht absolviert und dürfen ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden.
(uf) Die Wirkstoffe waren für das Prüfprogramm der Biozid-Richtlinie vorgesehen. Doch entweder nehmen die Anmelder nicht mehr am Programm teil oder die erforderlichen Unterlagen wurden nicht vollständig eingereicht. Die 19 Wirkstoff/Produktart-Kombinationen können daher nicht in die Anhänge I (zulässige Wirkstoffe), IA (Wirkstoffe, die für die Verwendung in sogenannten Niedrig-Risiko-Produkten zulässig sind) oder IB (Grundstoffe) der Richtlinie aufgenommen werden.
In der Konsquenz müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Biozid-Produkte mit diesen Wirkstoffen ab 1.02.2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Veröffentlicht wurde der Beschluss 2012/78/EU im Amtsblatt der EG.
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