Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz

Drei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten ersetzen verschiedene Arbeitsstätten-Richtlinien.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat drei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt gemacht. ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst.

  • ASR A1.8 Verkehrswege: Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen, inklusive unter anderem Treppen und Laderampen
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände: Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.

Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) ASR 17/1,2, ASR 18/1-3 und ASR 20 bzw. ASR 8/5 und ASR 12/1-3 bzw. ASR 13/1,2 gelten nicht weiter fort.

Die neuen ASR sind im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) November 2012, S. 1210, 1220 bzw. 1225 veröffentlicht. Sie sind auch auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de