Drei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten ersetzen verschiedene Arbeitsstätten-Richtlinien.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat drei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt gemacht. ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst.
Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) ASR 17/1,2, ASR 18/1-3 und ASR 20 bzw. ASR 8/5 und ASR 12/1-3 bzw. ASR 13/1,2 gelten nicht weiter fort.
Die neuen ASR sind im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) November 2012, S. 1210, 1220 bzw. 1225 veröffentlicht. Sie sind auch auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden.
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