Kleine Korrektur der Betriebssicherheitsverordnung verändert eine Frist
(ur) Die am 28. Mai 2021 Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I S. 1224) bekannt gemachte "Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung" (BetrSichV) wurde mit Datum vom 25. Juni 2021 berichtigt (BGBl. 2021 I S. 2028).
Die Korrektur betrifft die Nr. 7.10 in Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 7 Tabelle 12. Bei der Festigkeitsprüfung für Druckbehälter von Feuerlöschern und Löschmittelbehältern beträgt - zu der Prüfzuständigkeit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - die Höchstfrist 10 Jahre statt 5 Jahre.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!