Das BMUB hat die Neufassungen der 20. und 21. BImSchV bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die 20. und 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in neuer Fassung bekannt gemacht; beide BImSchV gelten in diesen Fassungen seit 2. Mai 2013:
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