Kunststoffe sicher recyceln

Eine Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis bei der Kunststoffverwertung hilft, Gefährdungen durch Gefahrstoffe und biologische Stoffe zu vermeiden.

(ak) Die Handlungsanleitung: Kunststoffverwertung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg enthält eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten im Recycling von Kunststoffen.

 

Sie kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube und Schwermetalle als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung angewendet werden und unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen.

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