Leitfaden zu SVHC in Erzeugnissen aktualisiert

Nach einer Entscheidung des EuGH hat die ECHA ihren „Leitfaden zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ überarbeitet. Nun liegt die Version 4.0 in Englisch vor.

(mih) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihren „Leitfaden zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ vollständig überarbeitet. Der wichtigste Anlass für die Aktualisierung war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtssache C-106/14 vom 10. September 2015 zu einer Auslegungsfrage von Art. 7 Abs. 2 und Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Dabei ging es um den Umfang der Unterrichtungs- und Informationspflicht sowie die Berechnung des Schwellenwerts von 0,1 Massenprozent bei besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern – SVHC), die in Erzeugnissen enthalten sind. Die Entscheidung hat die Auslegung „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ bestätigt.

Die Version 4.0 des aktualisierten Leitfadens von Juni 2017 steht in Englisch nun auf der Website der ECHA zur Verfügung.

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