Neue TRBS 2152 Teil 3

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2152 Teil 3 will die Entzündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern. Sie konkretisiert insofern die Betriebssicherheitsverordnung.

(ak) Im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl. Nr. 77 vom 20. November 2009 ist auf S. 1583 die "Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" bekannt gemacht worden. Konkret geht es dabei um die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie die Ableitung geeigneter Maßnahmen, um die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch das Wirksamwerden von Zündquellen zu verhindern.

 

Als Zündquellen werden dabei unter anderem heiße Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken, statische Elektrizität oder ionisierende Strahlung erwähnt. Bei Anwendung der TRBS wird zugunsten des Arbeitgebers vermutet, dass er die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung einhält.

 

Die Beurteilung der Explosionsgefährdung wird in TRBS 2152 Teil 1 behandelt. In Teil 2 geht es um die Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.

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