Das BMAS hat die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) V3 „Gefährdungsbeurteilung“ bekannt gemacht. Zudem wurden 13 weitere ASR geändert.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) V3 „Gefährdungsbeurteilung“ mit Datum vom 30. Juni 2017 bekannt gemacht (GMBl 2017 S. 390). Sie hat zum Ziel, die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu konkretisieren. In der ASR V3 ist beschrieben, wie vorzugehen ist, um eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
Zudem wurden 13 ASR geändert (Bekanntmachung jeweils vom 30. Juni 2017, GMBl 2017 S. 398, 399, 400, 401 bzw. 402):
Die neue bzw. die aktualisierten ASR werden voraussichtlich in Kürze auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung stehen.
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