Die Europäische Kommission hat u.a. die Anforderungen an Unternehmen festgelegt, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr bringen.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 mit Datum vom 19. September 2024 erlassen (ABl. L, 2024/2473, 20.9.2024). Sie tritt am 10. Oktober 2024 in Kraft und enthält Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 hinsichtlich der Registrierung im F-Gas-Portal und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/661.
In der Verordnung (EU) 2024/573 ist ein elektronisches System für die Verwaltung des Quotensystems, die Lizenzvergabeanforderungen für Ein- und Ausfuhren und die Berichterstattungspflichten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Portal) vorgesehen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 legt die Anforderungen an Unternehmen fest, die vor der Ausübung bestimmter Tätigkeiten über eine gültige Registrierung im Portal verfügen müssen. Damit sollen das reibungslose Funktionieren des F-Gas-Portals und die Abwicklung der erforderlichen Zoll- und Marktüberwachungskontrollen gewährleistet werden. Die Europäische Kommission hat zudem die Möglichkeit, zusätzliche Informationen von Unternehmen anzufordern, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im F-Gas-Portal sicherzustellen.
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