Neue Vorgaben für die Betriebssicherheit

Das BMAS hat Änderungen bei den TRBS, EmpfBS und BekBS bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 14. März 2019 verschiedene Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) neu gefasst bzw. geändert, ergänzt oder korrigiert. Eine Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) kommt neu hinzu. Zudem wurden mehrere TRBS und eine Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (BekBS) aufgehoben (GMBl 2019 S. 218, 229, 241, 253, 262, 270, 289, 292 und 310).

  • TRBS 1112 „Instandhaltung” (Neufassung)
  • TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen” (Neufassung)
  • TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen” (Neufassung)
  • TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen” (Neufassung)
  • TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen” (Neufassung)
  • TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck” (Neufassung) und TRBS 2141 Teil 1, TRBS 2141 Teil 2, TRBS 2141 Teil 3 (Aufhebung)
  • EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen)” (neu)
  • TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung” (Änderungen und Ergänzungen)
  • TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln” (Änderungen)
  • TRBS 1121 „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen” und BekBS 2111 „Rückwärts fahrende Baumaschinen” (Aufhebung)
  • EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln” (Korrektur).

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