Das UBA hat einen Nachtrag zur Liste der am 1. August 2017 bereits eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische sowie elf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit Datum vom 25. Februar 2019 einen Nachtrag zur Liste (BAnz AT 10.08.2017 B5) der am 1. August 2017 bereits eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß § 66 Satz 1 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 20.03.2019 B6). Sie umfasst 31 Einträge.
Zudem hat das UBA elf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 AwSV mit Datum vom 18. bzw. 25. Februar 2019 bekannt gemacht (BAnz AT 18.03.2019 B10, BAnz AT 20.03.2019 B5 sowie BAnz AT 27.03.2019 B5 bis B13).
Die Allgemeinverfügungen werden am 2., 4. bzw. 11. April 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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