Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 19. Mai 2022 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 08.08.2022 B7 und B8 sowie BAnz AT 09.08.2022 B6 und B7).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
10979 | 1 | Borsäure, Reaktionsprodukte mit 2-2'-Aminoethoxyethanol |
10921 | 2 | n-Octylmagnesiumchlorid |
10934 | 1 | Phosphorsäureester mit Methacrylsäure-2-hydroxyethylester |
10919 | 2 | o-Tolylmagnesiumchlorid |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 23. bzw. 24. August 2022 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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