Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 30. März bzw. 4. Mai 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 05.06.2023 B6 und B7 sowie BAnz AT 09.06.2023 B9 und B10).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
672 | 2 | Alkohole, ethoxyliert und propoxyliert mit einer C-Kettenlänge ≥ C12 bis < C16 und einem summierten Ethoxylierungs- und Propoxylierungsgrad EO + PO < 15 [Fußnote: Alkohole, ethoxyliert und propoxyliert, deren Kettenlängenbereich C12 miteinschließt, sind als Alkohole, ethoxyliert und propoxyliert mit einer C-Kettenlänge ≥ C12 zu betrachten.]1) |
11151 | 1 | N,N'-Bis(5,5-dimethyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-2-yl)-1,2-ethandiamin |
11155 | 1 | 2-Ethylhexan-1,3-diol |
bisher: 672 | bisher: 2 | Fettalkohol(C8-C18)-EO/PO-Ether (mit 2-15 mol EO und 1-6 mol PO) |
582 | 3 (bisher: 1) | Monooctylzinntrichlorid |
WGK = Wassergefährdungsklasse
1) Aus systematischen Gründen wird der bisher in die WGK 2 eingestufte Stoff „Alkohole, C12-16, ethoxyliert, propoxyliert (7,5 EO, 4,5 PO)“ (Kenn-Nr. 10449) nun unter dieser Stoffgruppe mit der Kenn-Nr. 672 eingestuft.
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 20. bzw. 24. Juni 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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