Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. Mai 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 10.07.2023 B7 und B8 sowie BAnz AT 11.07.2023 B10 und B11).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure | 1 | 11162 |
Hydrierte Reaktionsprodukte aus Benzaldehyd, Diethylentriamin und Triethylentetramin | 2 | 11159 |
Polymer aus Taragummi und Ammonium-2-acrylamido-2-methylpropansulfonat (mittlere Molmasse 9*105 g/mol) | 1 | 11161 |
Trimagnesiumdicitrat | 1 | 11160 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 25. bzw. 26. Juli 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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