Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 7. August 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 30.09.2024 B11, BAnz AT 01.10.2024 B7, BAnz AT 02.10.2024 B8 sowie BAnz AT 04.10.2024 B7).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
(3-Chlor-2-pyridyl)hydrazin 3 11372
Cyazofamid 2 11375
5-Fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-carbonsäurefluorid 1 11376
Icaridin 1 11377

WGK = Wassergefährdungsklasse

 

Die Allgemeinverfügungen werden am 15., 16., 17. bzw. 19. Oktober 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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