Das UBA hat 13 weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat 13 weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. bzw. 5. Dezember 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 02.01.2020 B6 bis B12 und BAnz AT 03.01.2020 B8 bis B13).
Die Allgemeinverfügungen werden am 17. bzw. 18. Januar 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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