Das UBA hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 27. Januar 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 26.02.2020 B8 und B9 sowie BAnz AT 27.02.2020 B7 bis B12).
Die Allgemeinverfügungen werden am 12. bzw. 13. März 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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