Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 7. bzw. 9. Juli 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 24.08.2020 B5 bis B9 und BAnz AT 26.08.2020 B4).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
9825 | 1 | Butyl[diamino(sulfanyliden)-lambda5-phosphanyl]amin |
4312 | 1 (bisher: 2) | Calciumneodecanoat |
9862 | 1 | Diphosphorsäure, Verbindung mit Melamin |
4313 | 1 (bisher: 2) | Kaliumneodecanoat |
9888 | 1 | Natrium-N-methyltaurinat |
9860 | 2 | Zinkgluconat |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 8. bzw. 10. September 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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