Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 16. September 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 08.10.2020 B8 und B9).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
3393 | 3 | Alkyl(C14-18)salicylsäure |
9900 | 1 | Fettsäuren, Pflanzenöl-, Methylester, sulfuriert |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen sind am 23. Oktober 2020 wirksam geworden. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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