Das UBA hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 20., 22. bzw. 29. Januar 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 18.02.2021 B10, BAnz AT 24.02.2021 B10 und B11, BAnz AT 25.02.2021 B7 und B8 sowie BAnz AT 26.02.2021 B10 und B11).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
10031 | nwg | Amylopektin |
7221 | 1 (bisher: 2) | Benzolamine, N-Phenyl-, styrolisiert |
9925 | 2 | N,N-Bis(2-hydroxypropyl)-Talgfettsäureamid |
9935 | 1 | Rapsölfettsäuren, sulfuriert |
9933 | 1 | Schmalzöl, sulfuriert |
9934 | 1 | Sojabohnenöl, sulfuriert |
7034 | nwg (bisher: 1) | Stärke |
nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 5., 11., 12. bzw. 13. März 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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